Wann ist ein Fahrzeug neu?

Die generelle Auffassung der Gerichte ist, dass ein Neuwagen dann vorliegt, wenn er noch keine 1000 Kilometer gefahren ist und die Erstzulassung nicht länger als einen Monat zurückliegt. Dann sei noch von einem Neuwagen auszugehen.

In einer Entscheidung des OLG Hamm, Az. 9 U 5/18, argumentierte die dortige Klägerin, dass ihr Fahrzeug nur sechs Wochen auf sie angemeldet sei und knapp über 3000 Kilometer haben würde. Ihr Fahrzeug sei allerdings technisch sehr hochwertig, es hätte über 90.000,00 € gekostet und im Rahmen der Gesamterscheinung sei von einem Neuwagen auszugehen.

Nein, urteilte das Oberlandesgericht. Die maßgeblichen Koordinaten (keine 1000 Kilometer, nicht mehr als einen Monat zugelassen) seien nicht erfüllt. Von einem Neuwagen sei nicht auszugehen.

Hinweis: Es kommt nicht auf den Zustand des Fahrzeugs an, sondern ob die maßgebenden Voraussetzungen gegeben sind, namentlich keine Erstzulassung länger als einen Monat zurückliegend und nicht mehr als 1000 Kilometer.