Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden?
Nach einem verursachten Unfall mit einem Fahrrad berief sich der Unfallverursacher im nachfolgenden Prozess darauf, dass ein Mitverschulden des Fahrradfahrers vorliegen würde, weil dieser keinen Helm aufgehabt habe.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007, 1 U 278/06, erteilte dieser Auffassung eine Abfuhr. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers würde es beim innerstädtischen Verkehr bei Nichttragen eines Helms nicht geben.
Unser Tipp: Dennoch Helm tragen, bringt in allen Fällen mehr Sicherheit, ob rechtlich oder tatsächlich.
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